Das Ende der Freiheit im Netz


Foto: Nathan Appel / AMY&PINK | Quelle: amypink.com

Der Jugendschutz diskutiert die Tage von Zensur im Internet. Das heißt, dass es einigen Internetseiten an den kragen gehen wird. Es folgen ein paar zitate von diversen Blogs und Seiten, die von der ganzen Sache berichten, abkotzen etc.

Wie diverse Internetkreise wie Netzpolitik, der AK Zensur und Nerdcore verlauten lassen, diskutiert die deutsche Regierung momentan über einen Staatsvertrag, der unter dem Deckmantel des Jugenschutzes gar ganz grausige Kontrollen über das nationale Internet verhängen will. Darunter die Ideen, dass alle Internetseiten nach Altersfreigaben kategorisiert werden, jugendgefährdende Webseiten nur noch von 22 Uhr bis 6 Uhr freigeschaltet werden sollen und die Betreiber von Inhalten für die egal wie bescheuerten Kommentare ihrer Besucher zur Verantwortung gezogen werden. Ohne Ausnahme. Außerdem sollen internationale Webseiten, die sich nicht an den deutschen Jugendschutz halten, komplett gesperrt werden.

Quelle: amypink.com

Hier der komplette Gruselkatalog:

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:

Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.

Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.

Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.

Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.

Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:

Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.

Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)

Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.

Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.

Quelle: nerdcore.de

Na hoffen wir mal, dass es gar nicht erst soweit kommen wird … widerstand wird es genug geben ;)

Fleshmop gegen Nacktscanner

Weltweite Internetsperren

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